Wann erhält man Schmerzensgeld?

Wann erhält man Schmerzensgeld?

Foto: Julia Rotter / pixelio.de

Wenn jemand unverschuldet Schmerzen erleiden, Behandlungen über sich ergehen lassen oder gar bleibende Gesundheitsschäden hinnehmen muss, kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Das Geschehene kann nicht ungeschehen gemacht, allenfalls kompensiert werden.

Voraussetzung ist das schuldhafte – fahrlässige oder vorsätzliche – Handeln oder Unterlassen eines anderen (z.B. Verursachung eines Unfalles oder Verletzung von Sorgfaltspflichten, wie sie jedem Menschen unterlaufen können, auch Ärzten).

Neben der Klärung der Haftung und eventueller Mitschuld kann, am besten mit anwaltlicher Hilfe, anhand der Rechtsprechung die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt werden. Die eigenen Anwaltskosten trägt i.d.R. der Schuldige bzw. dessen Versicherung.

Zu berücksichtigen sind neben Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Länge der Krankschreibung, etwaige Komplikationen und Dauerschäden, zukünftig notwendige Behandlungen, psychische Beeinträchtigungen, aber z.B. auch entgangene Urlaubs- und Freizeitfreuden. Das Alter des Geschädigten und seine eventuell entstandenen beruflichen Nachteile spielen ebenfalls eine Rolle.

Der Rat an einen durch Fremdverschulden Geschädigten lautet:
sofort zum Arzt, sofort zum Anwalt.