Was tun nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder einem Unfall mit unklarer Haftungslage?
Überlassen Sie die Unfallregulierung nicht der Versicherung des Schädigers, auch nicht in scheinbar einfachen Fällen. Sobald zwei oder mehrere Kraftfahrzeuge beteiligt sind, ist es kein einfacher Unfall mehr, so unter anderem das Amtsgericht München (Urteil vom 10.07.2018, 332 C 8584/18) und das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.08.2008, 34 C 5075/08).
Amtsgericht München, aaO: „Auch bei einem auf den ersten Blick einfachen Unfall ist es nicht selten, dass der Schädiger Einwendungen erhebt sowohl bezüglich der Haftungsquote, als auch bzgl. der Schadenshöhe […]“.
Amtsgericht Düsseldorf, aaO: „Bei Verkehrsunfällen, an denen zwei Kraftfahrzeuge im fließenden Verkehr beteiligt sind, bedarf es erheblicher juristischer Kenntnisse, um zu beurteilen, ob die Gegenseite vollständig haftet oder eine Schadensquotelung in Betacht kommen könnte und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.“
Auch die Höhe eines Schmerzensgeldes zu bemessen, ist nicht einfach.
Auffällig ist, dass seit einigen Jahren viele Versicherungen versuchen, die Ansprüche des Geschädigten zu kürzen und dazu eigene „Prüfgutachten“ vorlegen. Dies sollte man nicht einfach hinnehmen, sondern sich damit auseinandersetzen.
Deshalb sollten Sie sich möglichst bald nach dem Unfall an uns wenden. Wir „leiten“ Sie durch den Regulierungsprozess, klären Sie über Ihre Rechte und Ansprüche auf und führen die Korrespondenzen für Sie.
Die Versicherung des Schädigers muss in den meisten Fällen auch die eigenen Anwaltsgebühren bezahlen.
Sind Sie geblitzt worden?
Auf Wunsch prüfen wir Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide auf ihre Berechtigung. Nicht immer müssen diese hingenommen werden.