Haben Sie sich schon einmal vorgestellt, dass Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst über Ihre medizinische Behandlung entscheiden können?
Zum Beispiel: Sie liegen aufgrund eines Schlaganfalles oder eines Unfalles mit Schädigung des Gehirns im Wachkoma oder befinden sich im Endstadium einer tödlichen Krankheit. Sie leiden vielleicht und/oder haben Schmerzen – und können sich nicht äußern.
Ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen bzw. Schmerzbehandlung Sie dann wünschen, können Sie vorab in einer Patientenverfügung regeln.
Welche Vertrauensperson über Ihre Behandlung und auch Ihre sonstigen Angelegenheiten (Vermögen, Heimunterbringung etc.) entscheiden soll, können Sie in einer Vorsorgevollmacht/Vollmacht/Generalvollmacht oder Betreuungsverfügung regeln.
Nach einem ausführlichen Gespräch erstellt Rechtsanwältin Goetz für Sie Ihre individuelle Verfügung unter Beachtung der Vorgaben des Bundesgerichtshofes.
Rechtsanwältin Birte Goetz kann Sie auch rechtlich vertreten – damit Verfügungen auch gegen eventuellen Widerstand umgesetzt werden.