Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es nicht mehr können?

Stellen Sie sich vor, Sie liegen im Wachkoma oder Sie sind so schwer an Demenz erkrankt, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Wer entscheidet dann für Sie z.B. über medizinische Behandlungen, wer führt die Finanzen, wer unterschreibt einen Pflegeheimvertrag?

Viele gehen davon aus, dass Familienangehörige dies automatisch übernehmen dürfen.

Ein Irrtum. Wenn vorher keine Verfügung getroffen wurde, bestellt das Gericht einen Betreuer. Dies kann ein Familienangehöriger sein, aber auch ein amtliche Betreuungsperson. Sie ist dann dem Betreuungsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig.

Möchte man das nicht, sollte eine Vertrauensperson in einer Vollmacht/Vorsorgevollmacht benannt werden, am besten mit Hilfe eines Notars oder eines auf das Gebiet spezialisierten Anwaltes.

Der Bevollmächtigte/Betreuer spielt auch eine wichtige Rolle, wenn es um die Umsetzung einer eventuell vorliegenden Patientenverfügung geht – in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.

In einer Patientenverfügung kann man Festlegungen zur (Nicht-)anwendung lebensverlängernder Maßnahmen treffen.

Das Verfassen einer Vorsorgevollmacht ist also zu empfehlen, möchte man die Dinge nicht dem Selbstlauf überlassen.

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Foto: wandersmann / pixelio.de