Schenkungen an Schwiegerkind

Schenkungen an Schwiegerkind

Wenn Schwiegereltern dem Schwiegerkind – eventuell gleichzeitig mit dem eigenen Kind – größere Zuwendungen zukommen ließen, hatten sie nach früherem Recht keinen Direktanspruch auf Rückgewähr gegen das

Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe. Die Gerechtigkeit konnte nur indirekt, über den Zugewinnausgleich zwischen Kind und Schwiegerkind, wiederhergestellt werden.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3.2.2010, Az. XII ZR 189/06, gibt es nun Chancen für die Schwiegereltern, zumindest einen Teil der Zuwendung vom Schwiegerkind zurückzubekommen. Dabei muss das Gericht alle Umstände des Einzelfalles prüfen, z.B.: Kam die Zuwendung nur dem Schwiegerkind alleine oder auch dem eigenen Kinde zu? Wie lange bestand die Ehe danach noch? In welcher Höhe ist die Zuwendung zum Zeitpunkt der Scheidung beim Schwiegerkind noch vorhanden bzw. welche Vorteile hat dieses noch davon ? Hat das eigene Kind bereits angemessen von der Schenkung profitiert?

Foto: gänseblümchen / pixelio.de