Schenkungen an Schwiegerkind
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Wenn Schwiegereltern dem Schwiegerkind – eventuell gleichzeitig mit dem eigenen Kind – größere Zuwendungen zukommen lassen haben, z.B. Geld für einen Hausbau oder Grundstückskauf, stellt sich nach dem Scheitern der Ehe die Frage, ob etwas zurückgefordert werden kann.
Tatsächlich ist das möglich, aber nicht in jedem Fall und in der Regel auch nicht in voller Höhe.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3.2.2010, Az. XII ZR 189/06, gibt es die Chance für die Schwiegereltern, zumindest einen Teil der Zuwendung vom Schwiegerkind zurückzubekommen. Dabei muss das Gericht alle Umstände des Einzelfalles prüfen, z.B.: Kam die Zuwendung nur dem Schwiegerkind alleine oder auch dem eigenen Kinde zu? Wie lange bestand die Ehe danach noch? In welcher Höhe ist die Zuwendung zum Zeitpunkt der Scheidung beim Schwiegerkind noch vorhanden bzw. welche Vorteile hat dieses noch davon ? Hat das eigene Kind bereits angemessen von der Schenkung profitiert?
Eine rechtliche Prüfung kann sich lohnen.
Foto: gänseblümchen / pixelio.de