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Auch Ärzte sind Menschen, und bei aller Kunst und allem Wissen können Fehler passieren. Für solche Fälle sind Mediziner haftpflichtversichert. Stellt sich heraus, dass z.B. ein Diagnose- oder Behandlungsfehler vorliegt, kommen Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz (z.B. für Mehraufwendungen) in Frage.

 

„Ich habe den Verdacht, dass mein Zahnarzt den Zahnersatz nicht ordentlich angefertigt hat. Ich habe fortlaufend Schmerzen. Auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen hat sich die Sache nicht gebessert.

 

„Ich wurde zweimal operiert. Ein anderer Arzt teilte mir mit, nach seiner Auffassung hätte mir die zweite Operation erspart bleiben müssen. Kommt ein Schmerzensgeld in Betracht?“

Dies sind zwei Beispiele für eine mögliche Arzthaftung. Rechtsanwältin Goetz hilft Ihnen, dies herauszufinden, Beweise zu erlangen und mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld/Schadenersatz geltend zu machen, sofern sich der Verdacht als begründet herausstellt.