Wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren
„Holt mich meine Scheidung wieder ein?“
Wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren
In diesen Tagen bekommt so mancher, der vor dem 01.09.2009 geschieden wurde, Post vom Familiengericht bzw. seiner/m Anwältin/Anwalt, weil das ehemals nach § 2 VAÜG ausgesetzte und abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren wieder aufgenommen wurde, da jetzt hierfür die gesetzlichen Grundlagen gegeben sind.
Was geschieht nun?
Das Gericht wird neue Auskünfte von den Rententrägern einholen und dann einen Beschluß-Entwurf fertigen.
Die anvisierte Entscheidung mag in vielen Fällen die einzig mögliche und auch richtige sein. Jedoch nicht immer.
Abgesehen davon, dass auch Richtern einmal Rechenfehler unterlaufen können, ist es in manchen Fällen sinnvoll, einen Antrag auf Ausschluß oder Herabsetzung des Versorgungsausgleiches zu stellen oder eine alternative Vereinbarung zu schließen. Solcherlei muss gut begründet und durchdacht werden.
Zu beachten sind auch Wechselwirkungen mit dem Unterhalt.
Es lohnt sich, diese Dinge anwaltlich prüfen zu lassen, denn niemand möchte unnötige Nachteile bei seiner Altersvorsorge in Kauf nehmen.
Ihr/e Familienanwalt/Familienanwältin helfen Ihnen zudem, die gerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich zu „übersetzen“, denn sie erklärt sich nicht von selbst.
