Arzthaftungsrecht
Auch Ärzte sind Menschen, und bei aller Kunst und allem Wissen können Fehler passieren. Für solche Fälle sind Mediziner haftpflichtversichert. Stellt sich heraus, daß z.B. ein Diagnose- oder Behandlungsfehler vorliegt, kommen Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz (z.B. für Mehraufwendungen) in Frage.
„Ich
habe den Verdacht, daß mein Zahnarzt den Zahnersatz nicht ordentlich
angefertigt hat. Ich habe fortlaufend Schmerzen. Auch nach mehreren
Nachbesserungsversuchen hat sich die Sache nicht gebessert. Was kann ich
tun?“
Möglicherweise ein Fall von Zahnarzthaftung. Bewahren Sie „Beweismittel“ auf ( z.B. die Prothese, ärztliche Befunde und Berichte). Wir beraten Sie gerne darüber, ob Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzforderungen Aussicht auf Erfolg haben.
Mein
Vater wurde zweimal operiert. Ein anderer Arzt teilte mir mit, nach
seiner Auffassung hätte ihm die zweite Operation erspart bleiben müssen.
Kommt ein Schmerzensgeld in Betracht?
Ja. Sie könnten die Einholung eines Gutachtens veranlassen. Es
gibt Möglichkeiten dafür, daß Sie der Gutachter nichts kostet. Stellt
sich ein Arztfehler als begründet heraus, beziffern wir für Sie das
Schmerzensgeld und fordern es von der Haftpflichtversicherung des
Arztes/der Ärztin ein. In einigen Fällen geht das ohne Gericht. Manchmal
ist eine Klage notwendig. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung
hilfreich.
